Lebenspartnerschaftsrecht - reine Vertrauenssache!

Als Lebenspartnerschaftsrecht wird im deutschen Recht das "Eherecht" bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bezeichnet. 

 

Kaum ein Anwalt beschäftigt sich näher mit diesem Teilgebiet des Familienrechts. 

 

Außerdem ist das Lebenspartnerschaftsrecht noch mehr Vertrauenssache als das eigentliche Familienrecht.

 

Ich zähle das Lebenspartnerschaftsrecht zu meinem Schwerpunkten.

 

Genauere Informationen finden Sie daher auf den Homepages

 

www.schwulen-scheidung.de     und     www.lesben-scheidung.de

 

 Vertrauen Sie mir in allen Angelegenheiten des Lebenspartnerschaftsrechts. Ich verstehe Sie!