Die Gebühren, die ich für meine Tätigkeit in Rechnung stelle, richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In allen Zivilsachen (z.B. Familienrecht, Verkehrsunfallrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht) richten sich meine Gebühren nach dem sogenannten Streitwert. Der Gesetzgeber schreibt mir vor, für welche Tätigkeiten ich welche Gebühren abrechnen darf.
Im Strafrecht gibt der Gesetzgeber mir einen Gebührenrahmen vor. Diesen kann ich nach unten und nach oben ausschöpfen, je nachdem wie schwierig und umfangreich die Angelegenheit ist und welche Bedeutung Sie der Angelegenheit beimessen.
Oft stellt sich jedoch die Frage, wer meine Gebühren trägt. Im Idealfall ist meine Tätigkeit für Sie kostenlos.
Lesen Sie dazu bitte die Anmerkungen zur Rechtschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.