Rechtsschutzversicherung - Notwendig oder unnötig?

Rechtsanwaltsgebühren, die durch meine Tätigkeit anfallen, sind oft das größte Kostenrisiko eines Rechtsstreits. 

 

Nicht zu vernachlässigen sind aber Gerichtskosten und insbesondere Sachverständigenkosten. Diese können leicht in die Tausende gehen.

 

In vielen Fällen kommt jedoch eine Rechtsschutzversicherung für diese Kosten auf. Natürlich nur, wenn Sie denn im Voraus eine solche Versicherung abgeschlossen haben!

 

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Gebühren vor allem in zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Verkehrsunfallrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht).

In vielen Versicherungsverträgen ist auch eine Kostenübernahme im Strafrecht enthalten, jedoch nur, wenn es nicht zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kommt.

 

In Angelegenheiten, die der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit unterfallen - dies sind insbesondere das 

Jeder braucht eine Rechtsschutz-versicherung


Familien- und Erbrecht - kommen die meisten Rechtsschutzversicherer nur für Kosten einer anwaltlichen Beratung auf. Die eigentlich Prozesskosten, z.B. bei einer Scheidung, werden von Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen. 

 

Dennoch gehört die Rechtsschutzversicherung neben einer Privathaftpflicht-, einer Hausrat und einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. 

 

Dies hat folgenden Grund:

 

Sie müssen oftmals auf die Geltendmachung Ihrer Rechte verzichten, weil die Kosten für Anwalt und Gericht den eigentlichen Streitwert übersteigen. Wer klagt schon gegen ein Bußgeld von 100 €, wenn der Anwalt 800 € kostet. 

Passen Sie Ihre Rechtschutzversicherung auf Ihre Bedürfnisse an

Sie glauben Sie brauchen keine Verkehrsrechtsschutz? Bei einem Verkehrsunfall übernimmt ja der Unfallgegner Ihre Anwaltskosten? Diese Rechnung geht leider nur dann auf, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch zahlt.


Ist dies nicht der Fall - was trotz eindeutiger Schuldfrage häufiger vorkommt als man denken mag - muss Klage erhoben werden. Gleiches gilt, wenn die Haftpflichtversicherung unrechtmäßige Kürzungen vornimmt. Dies ist mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden.

 

Das Gleiche gilt insbesondere im Verkehrsstrafrecht. Eine Anzeige wegen Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ist nichts ungewöhnliches. Eine anwaltliche Vertretung ist in solchen Fällen aber ein Muss!

 

Deshalb gilt: Wer sich im Straßenverkehr bewegt, muss eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben!

 

Gleiches gilt im Arbeitsrecht. Hier sind inbesondere Fristen zu beachten. Gerade gegen eine Kündigung kann man nur mit einer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht vorgehen. Im Arbeitsrecht gilt jedoch der Grundsatz, dass in ersten Instanz jeder seine Kosten selbst trägt. 

 

Deshalb gilt auch: Wer Arbeitnehmer ist, muss eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben!

 

Auch im Mietrecht verhält es sich ähnlich. Hier geht es oft nur um kleinere Streitwerte, beispielsweise weil die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist oder weil die Miete wegen kleiner Mängel geringfügig gemindert worden ist. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt es sich für Sie oft nicht, Ihren Anspruch - notfalls gerichtlich - durchzusetzen, weil die Kosten des Verfahrens den Streitwert bei weitem übersteigen. 

 

Deshalb gilt abschließend: Wer Mieter ist, muss eine Mietrechtsschutzversicherung haben!

 

 

Sollten Sie fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung haben, z.B. wenn Sie auf der Suche nach einem geeigneten Versicherungsunternehmen sind, sprechen Sie mich einfach an. Ich kann Ihnen vielfach meine Erfahrung wiedergeben und Ihnen weiterhelfen.