Im Gegensatz zum Zivilrecht ist es im Strafrecht nicht möglich, Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen, wenn man sich mangels ausreichender finanzieller Mittel keinen Verteidiger leisten kann.
Viele meinen, man bekommt in einem solchen Fall einen Pflichtverteidiger beigeordnet.
Dies ist pauschal leider falsch und ein weit verbreiteter Irrglaube.
Ein Beschuldigter in einem Strafverfahren bekommt nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Plfichtverteidiger beigeordnet, z.B. wenn die Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet, der Beschuldigte ein Verbrechen begangen haben soll oder die Sach- und Rechtslage besonders schwierig oder umfangreich ist. Die Einkommenssituation des Beschuldigten hat darauf keinen Einfluss.
Auch sind die Pflichtverteidigergebühren in Falle einer Verurteilung immer noch durch den Verurteilten selbst zu zahlen.
Dennoch ist die Mandatierung eines Verteidiger in einem Strafverfahren unerlässlich. Genaueres erfahren Sie hier.
Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie nicht auf Ihren Verteidigerkosten sitzen bleiben.
Am ehesten gelingt dies durch eine Rechtsschutzversicherung, die oftmals auch das Strafrecht teilweise mit abdeckt.
Oberstes Ziel ist es für mich als Verteidiger, das Strafverfahren gegen Sie so schnell wie möglich eingestellt zu bekommen. Sollten wir es schaffen, dass Sie freigesprochen werden oder dass das Verfahren gegen Sie auf eine bestimmte Art eingestellt wird, so trägt der Staat meine Gebühren.