Man vermutet gar nicht, wie schnell man in die Situation kommen kann, das ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen eingeleitet wird.
Gerade im Straßenverkehr geschieht dies jedoch oft.
Sollten Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen, muss ich Ihnen raten, sofort Kontakt mit mir aufzunehmen.
In den meisten Fällen ist es ratsam, sich erst einmal nicht gegenüber der Polizei zu äußern, sondern erst einmal Einsicht in die Strafakte zu nehmen. Dies kann jedoch nur ein Rechtsanwalt. Schon deshalb empfiehlt es sich, im Bereich des Strafrechts immer einen Rechtsanwalt zu kontakten.
Nur so ist auch gewährleistet, dass eine große Chance besteht, das Strafverfahren eingestellt zu bekommen. Die meisten Strafverfahren führen nicht zu einer Verurteilung, wenn ein Strafverteidiger daran beteiligt ist.
Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, rufe Sie als erstes mich an!
Es geht mir persönlich bei der Strafverteidigung nicht darum, jemanden "rauszuhauen". Wer eine Straftat begangen hat, sollte auch bestraft werden. Nach dem Grundgesetz gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Deshalb haben Beschuldigte in einem Strafverfahren auch das Recht, unrechtmäßige Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft zu vereiteln. Dies zu verhindern ist Grundlage einer guten Strafverteidigung!
Gleiches gilt insbesondere auch für den Bereich des Jugendstrafrechts. Leider laufen die meisten Jugendstrafverfahren immer noch ohne Verteidiger ab. Auch meinen viele deutsche Gerichte oftmals, dass dem jugendliche Straftäter direkt "ein Schuss vor den Bug" verpasst werden sollte. Ziel des Jugendstrafrechts ist jedoch der Erziehungsgedanke. Oft reicht es für einen Jugendlichen schon aus, als Angeklagter vor Gericht zu stehen, um zu bemerken, dass er sein Verhalten ändern sollte. Darüber hinaus gilt im Jugendstrafrecht natürlich das Gleiche wie im Erwachsenenstrafrecht: Die Staatsanwaltschaft muss die volle Schuld des Angeklagten beweisen können.
Daher gilt: Auch jeder Jugendliche, gegen den ermittelt wird, braucht einen Verteidiger!
Zum Strafrecht gehört jedoch nicht nur die Verteidiger der mutmaßlichen Täter, sondern auch die Vertretung der Opfer in einem Strafverfahren. Bei bestimmten Straftaten hat das Opfer die Möglichkeit als Nebenkläger am Prozess teilzunehmen. Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter.